Am St. Anna-Stift in Altenbochum muss Tempo 30 erkennbar sein

Sep. 8, 2026 | Allgemeines, Aus den Ausschüssen und Gremien

Die Kennzeichnung der Tempo-30-Regelung in der Bruchspitze am St. Anna-Stift muss verbessert werden. Nach Auffassung der Ratsgruppe ist die derzeitige Beschilderung nicht ausreichend, um Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf dem gesamten Straßenabschnitt eindeutig auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuweisen.

Zwar wird an der Abknickung von der Wittener Straße auf Tempo 30 hingewiesen. Im weiteren Verlauf der Bruchspitze bis zur Liebfrauenstraße fehlen jedoch zusätzliche Hinweise oder andere deutlich wahrnehmbare Elemente. Gerade unmittelbar am Pflege- und Wohnheim St. Anna-Stift sei dies ein unnötiges Sicherheitsrisiko.

„Wir wollen nicht warten, bis etwas passiert“, erklärt Manfred Seidel, stellvertretendes Mitglied der Ratsgruppe im Ausschuss für Mobilität. „Das St. Anna-Stift liegt zwischen zwei Bereichen, in denen Tempo 30 gilt. Während die Regelung in der Liebfrauenstraße deutlich ins Auge fällt, fehlt diese klare Orientierung auf der Bruchspitze. Das ist gerade dort problematisch, wo viele ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen unterwegs sind und die Straße queren müssen.“

Die Ratsgruppe hat deshalb einen Fragenkatalog in den Ausschuss für Mobilität eingebracht. Sie will unter anderem wissen, wie die Verwaltung die bestehende Beschilderung und deren Erkennbarkeit bewertet und ob zusätzliche Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen oder weitere geeignete Maßnahmen vorgesehen sind.

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