„Für die Anwohner*innen der Ludwig-Steil-Straße ist seit nunmehr vier Jahren die Verkehrssituation untragbar. Bereits seit 2017 ist die Straße nur eingeschränkt nutzbar; dafür sorgten ein Tagesbruch, Kanalbauarbeiten und letztlich eine langwierige Sanierung von Fahrbahn und Gehweg. Das waren harte Jahre für die Menschen vor Ort, die einer heftigen Geduldsprobe ausgesetzt waren und denen starke Nerven abverlangt wurden. Umso größer war daher die Erwartung auf die Freigabe des ersten Teilstücks Hansastraße. Doch der Ärger setzt sich fort“, sagt Hans-Josef Winkler von der UWG: Freie Bürger.
Es zeigen sich nun nach Fertigstellung des Abschnittes zwischen Hansastraße und Bismarckstraße weiterhin erhebliche verkehrliche Probleme, die sich mit der Fertigstellung des nächsten Abschnitts bis hin zur Bochum Straße sicherlich noch weiter verschärfen dürften. „Leider wurde – wie so häufig – vor Planungsbeginn versäumt, die Anwohner*innen im Rahmen einer Bürgerbeteiligung anzuhören“, kritisiert der Wattenscheider Bezirksfraktionsvorsitzende.
„Die Ludwig-Steil-Straße sollte eine Anliegerstraße werden, so ist es der Vorlage aus dem Jahr 2020 zu entnehmen. Die Fahrbahnbreite beträgt teilweise 3,5m. Hierbei kommt es zu Problemen, wenn sich zwei Fahrzeuge jeweils aus unterschiedlichen Richtungen auf gleicher Höhe befinden, vor allem dann, wenn die Parkbuchten belegt sind. Das Einbiegen von der Hansastraße auf die Ludwig-Steil-Straße und von der Ludwig-Steil-Straße in die Hermann-Sievers-Straße wird zudem durch Fahrzeuge erschwert, die bis weit in den Einmündungsbereich hinein parken. Das behindert vor allem auch Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr und Müllfahrzeuge. Fazit: Es besteht ein dringender Handlungsbedarf, um die Verkehrssituation zu optimieren und um die Wohnqualität des Gebietes zu steigern“, resümiert Winkler, der für die kommende Sitzung einen Fragenkatalog für die Verwaltung erstellt und in die Bezirksvertretung eingebracht hat.
1. Inwieweit können die ursprünglich vorgesehenen Diagonalsperren nachträglich eingebaut werden? So könnte eine übersichtlichere Verkehrsführung erreicht werden.
2. Das Parken ist vor und hinter den Einmündungen der gesetzlich vorgeschriebenen 5m von der Fahrbahnkante verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO). Darauf muss verstärkt durch Schilder und Markierungen auf der Fahrbahndecke der Einmündung Hansastraße und Herman-Sievers-Straße hingewiesen werden.
3. Die Verwaltung überprüft die Einrichtung einer Einbahnstraßen-Regelung sowohl auf der Ludwig-Steil-Straße als auch auf der parallel verlaufenden Geitlingstraße.
4. Die Ludwig-Steil-Straße und die Geitlingstraße werden für Fahrzeuge des Durchgangsverkehrs mit einem Gesamtgewicht von mehr als 5,5t gesperrt.