„Die neue Situation für Bochum findet nicht unsere Zustimmung“
„Die Landesregierung hat im März 2021 eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Dieser geänderte Entwurf zur Novelle liegt nun vor und wirft für uns eine Reihe Fragen auf“, sagt Hans-Josef Winkler, Mitglied im Ausschuss für Planung und Grundstücke.
Die Gesetzessystematik, sagt er, werde auf eine neue Grundlage gestellt, darüber hinaus gebe es umfassende und weitreichende Änderungen sowie Erweiterungen der gesetzlichen Vorschriften im Einzelnen. „Demnach soll u.a. die sogenannte Benehmens-Herstellung in der Baudenkmalpflege abgeschafft werden. Hier besagt der Gesetzesentwurf, dass die Denkmalfachämter in Verfahren zur Unterschutzstellung nur noch angehört, aber nicht mehr beteiligt werden müssen. Damit wird zukünftig die Untere Denkmalbehörde bei den Städten bzw. kreisangehörigen Gemeinden die Entscheidung über die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalschutzliste und Veränderungen am Baudenkmal alleine vornehmen.“
Den Landschaftsverbänden soll nach deutlicher Kritik zumindest eingeräumt werden, dass sie anregen können, welche Denkmäler unter Schutz gestellt werden können. Somit entfällt die verpflichtende Beteiligung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände und damit die Expertise der dort beschäftigten Denkmalpfleger*innen, Architekt*innen und Kunsthistoriker*innen. „Das ist nicht gut für den Denkmalschutz und die Baukultur in NRW. Dies bedeutet in letzter Konsequenz auch weniger Denkmalschutz für Gebäude in Bochum, was nicht unsere Zustimmung findet.“
Vor diesem Hintergrund hat die UWG: Freie Bürger einen Fragenkatalog erstellt und in den Planungsausschuss eingebracht: „So möchten wir unter anderem wissen, mit welchem Personalbedarf die Verwaltung rechnet, um die Aufgabe sachgerecht erledigen zu können (aktueller Stellenanteil, zukünftig notwendiger Stellenanteil). In dem Zusammenhang ist es für uns auch wichtig zu wissen, welche Qualifikation hat aktuell das Personal, welches die Aufgabe zurzeit erledigt, welche Qualifikation wird zukünftig notwendig sein. Und: Welche Kosten werden von der Verwaltung für die Aufgaben in der Denkmalpflege zukünftig erwartet?“
Die Unabhängige Wähler-Gemeinschaft möchte zudem Antworten auch auf diese Fragen: Sieht die Verwaltung die Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Bauamt und der Denkmalpflege? Wie schätzt die Verwaltung das Risiko ein, von Immobilieneigentümer*innen verklagt zu werden, wenn diese Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten nicht genehmigt bekommen? Wächst mit der Gesetzesnovelle der Druck auf die Stadt Bochum? Wie will die Verwaltung mögliche Konflikte in der Einschätzung eines möglichen Baudenkmals lösen? Plant die Verwaltung eine Stellungnahme zur Novelle abzugeben, z. B. im Rahmen der kommunalen Spitzenverbände?
Hans-Josef Winkler: „Es ist ein durchaus komplexes Thema, daher haben wir den Ausschuss darum gebeten, uns die Antworten schriftlich zukommen zu lassen.“