„Viele Fördervereine verbessern durch Ihre Aktivitäten die digitale Infrastruktur in den Schulen. Die Verwaltung hat allerdings kürzlich mitgeteilt, dass für die Maßnahmen der Fördervereine keine Anträge für den DigitalPaktSchule gestellt werden können“, sagt Tim Pohlmann, Ratsmitglied der UWG: Freie Bürger und Mitglied im Ausschuss für Schule und Bildung.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) sieht vor, dass Anträge auf Gewährung der Zuwendung vor Beginn der Maßnahme durch den Zuwendungsempfänger eingereicht werden. „Da Fördervereine aber nicht als Zuwendungsempfänger im Sinne der Richtlinie zu verstehen sind, können für deren Maßnahmen keine Anträge gestellt werden. Daher versuchen sie nun verstärkt unter anderem über Spendenaktionen Gelder für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur zu sammeln.“
Ein Thema, dass grundsätzlich Fragen aufwirft, meint Pohlmann. Für seine Fraktion möchte er Antworten. „Wie beurteilt die Verwaltung grundsätzlich die Tatsache, dass sich Fördervereine um die digitale Infrastruktur von Schulen bemühen müssen? Gibt es Möglichkeiten, die Fördervereine unabhängig von Förderprogrammen finanziell bei Projekten zu Verbesserung der digitalen Infrastruktur zu unterstützen?“, schreibt Pohlmann in seiner Anfrage für den Schulausschuss. „Ich möchte auch gerne wissen, ob nun die Fördervereine nach dem Rechtsgrundsatz der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag gehandelt haben? Und wenn ja, ergibt sich aus dieser Tatsache ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Fördervereine?