Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW sowie die Städte Bielefeld, Bochum, Düren, Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen und Paderborn haben in sieben Klageverfahren zur Fortschreibung der jeweiligen Luftreinhaltepläne Vergleiche geschlossen, die konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid vorsehen.
Grundsätzlich begrüßt die UWG-Freie-Bürger-Ratsfraktion den Vergleich. Fraktionsvorsitzender Jens Lücking: „Die Tempo 30-Zone auf der Herner Straße bleibt uns zwar erhalten, aber es sind sonst keine weiteren Maßnahmen geplant, die die Bochumer Bürger*innen betreffen.“ Lücking weiter: „Der LKW-Verkehr hat sich verringert und dadurch sind auch die Feinstaubwerte im Bereich der Herner Straße dauerhaft unter die gesetzlichen Grenzwerte gesunken. Fahrverbote wird es zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben.“
Die Beteiligten haben entsprechende Vergleichsvorschläge des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenommen. Vorausgegangen waren intensive und aufwändige Vorbereitungen der Beteiligten sowie konstruktive Gespräche in den Erörterungsterminen vor dem Senat am 11. und 12. Februar 2020. In allen Verfahren sind Gesamtkonzepte unterschiedlicher Luftreinhaltemaßnahmen erarbeitet worden, mit denen eine zügige Grenzwerteinhaltung erreicht werden soll. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in den jeweiligen Städten ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern.