In der Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid fand der Antrag der UWG-Freie-Bürger, die ehemaligen Flüchtlingsunterkünfte Emilstraße 42, 46 und 48 unverzüglich abzureißen, die Zustimmung aller Fraktionen der Bezirksvertretung Wattenscheid.
Dem Antrag vorausgegangen war eine Anfrage im Ausschuss für Planung und Grundstücke bezüglich der Häuser Emilstraße, den die Verwaltung wie folgt beantwortete:
„Einen Terminplan für den Abbruch der Häuser gibt es nicht. Ein Abbruch der Gebäude durch die Verwaltung ist zunächst nicht vorgesehen, da die Durchführung der Maßnahme aufgrund der hohen Auslastung nicht zeitnah erfolgen könnte. Es ist daher sinnvoller, die Grundstücke mit den aufstehenden Gebäuden zu vermarkten und den Investoren die Abbrüche zu überlassen. Nur wenn kein Investor gefunden werden kann, der die Abbrüche mit erledigt, wird die Verwaltung die Abbrüche vor einer Vermarktung selbst durchführen.
Für die Objekte liegen zurzeit noch keine Kaufangebote vor. Gemäß den Grundstücksrichtlinien der Stadt Bochum sind die Immobilien von der Verwaltung öffentlich zum Kauf anzubieten. Diese Veröffentlichung konnte bisher noch nicht erfolgen. Das Grundstück Emilstraße 46-48 muss zurzeit noch für kommunale Zwecke reserviert werden, da in Höntrop dringend eine neue Kindertagesstätte benötigt wird. Ein privater Investor plant zwar die Errichtung einer Kita auf eigenem Grundstück in direkter Nähe, bisher konnte aber noch keine Baugenehmigung für das Projekt erteilt werden. Da noch erhebliche Umplanungen erforderlich sind, bleibt das Grundstück Emilstraße 46-48 als Ersatzstandort reserviert. Das Grundstück Emilstraße 42 mit aufstehendem Gebäude soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden, um dort Wohnbebauung zu realisieren.“
Die UWG-Freie-Bürger stellte den Antrag am 18. September 2018 mit der Beschlussfassung: Die Häuser Emilstr 42, 44 und 46 unverzüglich durch die Zentralen Dienste bzw. unter deren Aufsicht abreißen zu lassen.
Die Begründung: „Die Häuser sind Schadstoff belastet, deshalb sollte zuerst der Abriss aller drei Häuser durch die Zentralen Dienste erfolgen, damit gewährleistet wird, dass bei den Abbrucharbeiten keine Gefahr durch freiwerdenden Schadstoffe für die Kinder des Familienzentrum „SPEM“, welches zwischen den Häusern liegt, entsteht. Ein zügiger Abriss liegt auch im Interesse der Anwohner der Emilstraße. Die Verwaltung könnte mit einer zeitnahen Nutzung der Grundstücke ein positives Zeichen setzen und somit vorbildhaft für private Grundstückseigentümer sein, die sich im Besitz von abbruchreifen Immobilien befinden. Durch den Abbruch der Gebäude vor der Vermarktung der Grundstücke hätte es auch den Vorteil, dass der Verkauf zu dem regulären Bodenrichtwert erfolgen könnte.“