Kommunalwahl 13.09.2020
Briefwahl
Sie sind am 13. September im Urlaub? Sie sind krank? Sie möchten die UWG: Freie Bürger von zuhause wählen?
Dann wählen Sie einfach per Briefwahl! Diese können Sie ohne Angabe von Gründen beantragen.
Bei der Briefwahl schicken Sie Ihren Stimmzettel mit der Post und müssen dann nicht mehr am 13.09.2020 ins Wahllokal gehen.
Die Briefwahl bietet jedem Wahlberechtigten die Möglichkeit, per Post seine Stimme zur Wahl abzugeben. Wer sich schon vor dem Wahltag festgelegt hat, wen er wählen will, für den ist die Briefwahl der bequemste Weg, sein Stimmrecht auszuüben.
Wie kann ich per Briefwahl wählen?
Um per Briefwahl wählen zu können, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist an die zuständige Gemeindebehörde zu richten.
Den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen können Sie auf unterschiedliche Weise beantragen:
- Per Post oder Fax mit dem Antragsformular, das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.
- Mit einem formlosen Antrag per Post.
- Mit einem formlosen Antrag per E-Mail.
- Mit einem Online-Wahlscheinantrag
- Persönlich in der Sonderarbeitsgruppe Wahlen oder in einer Bezirksverwaltungsstelle.
- Hier können Sie auch direkt an Ort und Stelle wählen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Der Antrag per E-Mail und der Internetantrag sind zu Wahlzeiten erst nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen möglich. Nur so kann die Stadt sicher sein, dass auch wirklich Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt haben.
Zu Ihrer Sicherheit werden Merkmale abgefragt, die nur Sie wissen können. Diese Merkmale sind der Vor- und Zuname, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl und den Wohnort sowie das Geburtsdatum. Außerdem werden die Wahl- beziehungsweise Ihre Stimmbezirksnummer und die laufende Nummer im Wählerverzeichnis benötigt, die Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden.
Der Versand der Unterlagen an eine andere Adresse als Ihre Hausanschrift ist auch möglich.
Unterstützen Sie andere dabei, ihr Wahlrecht auszuüben!
Sie können nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen. Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht. Die von einem Bevollmächtigten für einen anderen beantragten Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten dann direkt zugeschickt.
Ab wann kann man per Briefwahl wählen?
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel durch die Gemeindeverwaltung erfolgen. Hiermit ist für Mitte/Ende August zu rechnen. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 11.09.2020 – 18.00 Uhr und in besonderen Fällen auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden.
Am besten: Briefwahl sofort und rechtzeitig erledigen!
Der Briefwähler muss seinen Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschicken oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher unbedingt bereits einige Tage vor dem eigentlichen Wahltag auf den Weg dorthin gebracht werden!
https://www.bochum.de/Wahlbuero/Dienstleistungen-und-Infos/Wahlschein-/-Briefwahl