Die Sparkasse Bochum teilt mit, dass eine vorzeitige Kündigung der laufenden Prämiensparverträge zurzeit nicht geplant ist, so dass im Jahr 2020 diese Sparverträge weiter laufen werden.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. Oktober 2019 stellte die UWG-Freie-Bürger-Ratsfraktion im Rat der Stadt Bochum folgende Anfrage: „Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (BGHE14.5.2019 AZ XI ZR 345/18) müssen langjährige Prämiensparer die Kündigung ihrer attraktiven Altverträge durch die Sparkasse hinnehmen, wenn sie die vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft haben. Die obersten Richter in Karlsruhe urteilten im Sinne der Sparkassen wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase in Deutschland. Zwischenzeitlich haben mindestens 30 Sparkassen in mehreren Bundesländern o.g. Prämiensparern gekündigt, darunter auch Sparkassen aus NRW, wie beispielsweise die Sparkasse Dortmund (ca. 11.000 Verträge).“
Die UWG-Freie Bürger Ratsfraktion fragte an: 1. Ist bekannt, ob die Sparkasse Bochum von dem o.g. Recht der Kündigung Gebrauch machen wird? 2. Wenn ja – ist der Verwaltungsrat über ein solches Vorhaben vorab informiert worden? Zur Beantwortung dieser Fragen hat die Verwaltung die Sparkasse Bochum um Stellungnahme gebeten. Die oben stehende Antwort ist somit eine gute Nachricht für die Sparer.